SPD informiert: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

03. Juli 2023

„Ein Augenblick im Leben, zum Beispiel ein Unfall, kann alles verändern. Wir wollen Sie dabei unterstützen, die für Sie richtige Vorsorgeentscheidung zu treffen, unabhängig vom Geldbeutel.“ Mit diesen Worten begrüßt die SPD-Bezirkstagskandidatin und Vorsitzende der SPD Unterhaching, Sabine Schmierl die rund 60 Gäste im KUBIZ in Unterhaching.

Im seinem 50 Minuten dauernden Vortrag erläutert der geladene Experte, Notar Peter Paul Gantzer, die drei Säulen der Vorsorge: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

20230703_VA Patientenverfügung_Bild groß

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung nennt er eine „Anleitung zur Sterbehilfe für den Arzt“, wenn man mit hoher Wahrscheinlichkeit über kurz oder lange mit dem Tode rechnen muss und selbst nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Will ich künstliche Ernährung oder nicht? Möchte ich künstlich beatmet werden? Wünsche ich Schmerzmittel, die schneller zum Tode führen können? Fragen wie diese beantworte man in der Patientenverfügung. Die letzte Entscheidung verbleibe trotzdem beim Arzt, der seine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen treffe, so Experte Gantzer. „Die Patienteverfügung gibt dem Arzt aber einen Hinweis darauf, was der Patient bei vollem Bewusstsein als Behandlung gewollt hätte.“ Ob man eine Patientenverfügung ausfüllen wolle oder nicht, sei eine höchstpersönliche Entscheidung, die er als Jurist nicht beantworten könne.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

In der Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht werde festgehalten, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die beiden Mittel unterscheiden sich grundlegend. Der in der Betreuungsverfügung genannte Betreuer müsse vom Betreuungsgericht bestellt werden und unterliege auch danach der richterlichen Kontrolle. So müsse er einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht einreichen und für wichtige Geschäfte, beispielsweise Immobilienverkäufe, brauche er die Zustimmung des Gerichts. „Der Vorteil liegt in der Kontrolle, der Nachteil ist der damit verbundene Aufwand, gerade wenn als Betreuer jemand aus der engeren Familie eingesetzt ist.“ Für solche Fälle, und auch nur für solche Fälle, empfiehlt Gantzer die Vorsorgevollmacht als Alternative. Ein Gericht brauche es nicht, einmal unterschrieben sei sie sofort gültig. Aber es handle sich um eine Generalvollmacht. Und wie bei der Bundeswehr gelte: „General darf alles.“ Daher rät Gantzer, eine Vorsorgevollmacht nur einer absoluten Vertrauensperson innerhalb der engsten Familie zu erteilen. „Selbst meinem Lieblingsneffen oder dem besten Freund aus frühester Kindheit würde ich keine Vorsorgevollmacht erteilen.“

Weitere Informationen

Für die notwendigen Formulare empfiehlt Gantzer die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, zu finden unter https://www.justiz.bayern.de in der Rubrik „Lebenslagen“. Weder für die Patienten- noch die Betreuungsverfügung brauche man einen Anwalt oder Notar, ausfüllen und unterschreiben sei ausreichend. Die Unterschrift auf der Patientenverfügung müsse aber unbedingt alle zwei Jahre erneuert werden. Etwas komplizierter sei das Vorgehen bei der Vorsorgevollmacht, sofern sie auch Grundstücksgeschäfte umfassen soll: „Früher musste man zum Notar, heute genügt die Beglaubigung der Unterschrift beim Landratsamt.“ Ortsvereinsvorsitzende Sabine Schmierl ergänzt: „Der Preis beträgt 10 Euro, Adresse und Öffnungszeiten finden Sie unter https://www.landkreis-muenchen.de, zu finden über die Suchfunktion, Stichwort ‚Vorsorgevollmacht‘.“ Eine Einschränkung gibt es. Solle die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten, müsse man zum Notar, so Gantzer.
Zum Abschluss gibt Gantzer noch zwei Tipps aus der Praxis: Erstens rät er dazu, die eigenen Verfügungen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren, zu finden unter https://www.vorsorgeregister.de. „Dann weiß der Arzt beispielsweise: Hier gibt es eine Patientenverfügung.“ Schmierl ergänzt, dass die Kosten je nach Registrierungsform (online oder schriftlich) und Art der Bezahlung zwischen 20 und 30 Euro liegen. Zum zweiten solle man losgelöst von den genannten Verfügungen beizeiten den Weg zur Hausbank nehmen und zwei Formulare zur Vorsorgebevollmächtigung ausfüllen: Einmal „Unter Lebenden“ und einmal „Über den Tod hinaus“.

20230703_VA Patientenverfügung_Bild klein
v. l. n. r.: Sabine Schmierl (Bezirkstagskandidatin und Vorsitzende der Unterhachinger SPD), Peter Paul Gantzer (Notar) und Bürgermeister Wolfgang Panzer

Teilen